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Asset Location · Vorsorge

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente? Zulage gegen Abzugsvolumen

Beide sparen steuerfrei an und besteuern erst im Alter. Der Unterschied: Das Altersvorsorgedepot fördert 1.800 € im Jahr, Rürup rund 30.826 €. Für Selbstständige und Gutverdiener entscheidet genau diese Zahl — und die Unflexibilität, die sie kostet.

Ab 2027 sind Selbstständige erstmals im geförderten Depot willkommen. Trotzdem zieht Rürup in unserer Modellrechnung beim Gutverdiener klar davon: 2.779 € gegen 1.772 € Monatsrente. Der Grund ist kein Renditewunder, sondern ein Deckel — und der Preis dafür ist ein Vertrag, aus dem du nie wieder herauskommst.

Es ist eine Asset Location-Entscheidung: Beide Hüllen sind steuerlich begünstigt, aber sie haben völlig unterschiedliche Größen und völlig unterschiedliche Ausgänge.

Der KernDasselbe Prinzip, zwei Größenordnungen

Beide Wege sparen in der Ansparphase steuerfrei an und besteuern erst die Auszahlung — sie unterscheiden sich im Volumen, in der Art der Förderung und im Ausgang.

Die Ansparphase ist in beiden Hüllen steuerfrei, inklusive Fondsanlage: keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer, kein steuerauslösendes Umschichten. § 16 Abs. 2 Satz 1 InvStG erfasst neben dem Altersvorsorgedepot auch nach § 5a AltZertG zertifizierte Basisrentenverträge. Der Vorteil gegenüber einem Privatdepot ist bei beiden identisch.

Verschieden sind drei Dinge: wie gefördert wird (Zulage gegen Sonderausgabenabzug), wie viel (1.800 € gegen einen fünfstelligen Höchstbetrag) und was am Ende herauskommt (Depot mit Wahlmöglichkeiten gegen ausschließlich lebenslange Leibrente).

Für Angestellte mit kleiner Sparrate ist die Zulage der Hebel. Für Selbstständige und Gutverdiener ist es das Abzugsvolumen — dort spielen die beiden Produkte nicht in derselben Liga.

Der Deckel1.800 € gegen rund 30.826 €

Das Altersvorsorgedepot fördert höchstens 1.800 € im Jahr; Rürup ist bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung abziehbar — das ist rund die siebzehnfache Größenordnung.

Rürup-Höchstbetrag 2026 (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EStG, aufgerundet): BBG knappschaftliche RV 124.800 € × Beitragssatz 24,7 % --------------------------------------- = 30.825,60 € → rund 30.826 € (Ledige) das Doppelte bei Zusammenveranlagung BERECHNETER Wert. Eine amtliche Veröffentlichung, die genau 30.826 € nennt, liegt nicht vor. Zum Vergleich Altersvorsorgedepot: gefördert bis 1.800 €, Einzahlung höchstens 6.840 € im Jahr

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 sind die Beiträge zu 100 % abziehbar (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG) — keine Aufbauquote mehr. Eine Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung kann damit einen fünfstelligen Betrag pro Jahr am Grenzsteuersatz vorbei in die Vorsorge lenken. Das geförderte Depot ist bei 1.800 € zu Ende. Für Selbstständige und Gutverdiener ist der Vergleich deshalb kein Produktduell, sondern eine Frage der Reihenfolge.

AnrechnungDer Rechenfehler, der Rürup teuer macht

Der Höchstbetrag ist nicht „minus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil" — er wird in drei Schritten gerechnet, und wer das verwechselt, überschätzt seinen Abzug erheblich.

Die verbreitete Faustformel „Höchstbetrag minus meine Rentenbeiträge minus Arbeitgeberanteil" ist falsch. Richtig ist:

Anrechnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6, § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG): 1. Summe bilden: Arbeitnehmeranteil GRV bzw. Versorgungswerk + Arbeitgeberanteil + Rürup-Beiträge 2. Diese Summe auf den Höchstbetrag DECKELN 3. Vom gedeckelten Betrag den Arbeitgeberanteil ABZIEHEN Sobald der Deckel greift, ist der nächste Rürup-Euro nicht mehr abzugswirksam.

Praktische Folge: Ein Angestellter mit hohem Bruttolohn hat den Höchstbetrag über GRV-Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil oft schon weitgehend ausgeschöpft — sein zusätzlicher Rürup-Euro läuft ins Leere. Bei Selbstständigen ohne gesetzliche Rentenversicherung ist der Deckel dagegen praktisch leer, das gesamte Volumen steht zur Verfügung. Das ist der eigentliche Grund, warum Rürup als „Selbstständigen-Produkt" gilt.

Regelmäßig übersehen: Bei Beamten, Gesellschafter-Geschäftsführern mit Pensionszusage und Abgeordneten kürzt § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG den Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag. Wer dazugehört, muss vor Vertragsabschluss durchrechnen lassen, was vom Abzug übrig bleibt.

Rürup lohnt sich exakt in dem Maß, in dem im Höchstbetrag noch Platz ist. Prüfe das zuerst — nicht die Produktbroschüre.

Die ZulageWo das Altersvorsorgedepot trotzdem gewinnt

Bei Kindern und bei kleinen Beiträgen schlägt die Zulage jeden Sonderausgabenabzug — sie ist prozentual größer als jeder Grenzsteuersatz.

Grundzulage Altersvorsorgedepot ab 2027: 50 % auf die ersten 360 € = 180 € 25 % von 360,01 € bis 1.800 € = 360 € -------------------------------------------------- Grundzulage maximal 540 € Mindesteigenbeitrag 120 € / Jahr Berufseinsteigerbonus (unter 25) 200 € einmalig Kinderzulage: 100 % DERSELBEN Beiträge, max. 300 € je Kind → 300 € Eigenbeitrag + 3 Kinder = 1.050 € Zulage

Ein Grenzsteuersatz von 42 % erstattet 42 Cent je Euro. Die Zulage bringt auf die ersten 360 € 50 Cent je Euro — mit Kindern ein Vielfaches, weil kein zusätzlicher Eigenbeitrag verlangt wird. In diesem unteren Bereich ist Rürup unterlegen.

Neu ist für Selbstständige überhaupt die Förderberechtigung: Wer Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG erzielt und eine Steuererklärung abgibt, gehört ab 2027 dazu; ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Beide Gruppen verlieren sie mit 67, und es zählen höchstens zwei ab 2027 abgeschlossene geförderte Verträge (§ 82 Abs. 5 EStG).

Grenzen des Anlageuniversums beachten: nur Produkte einer Positivliste (OGAW, Publikums-AIF, ELTIF bis PRIIP-Risikoklasse 5, bestimmte Staatsanleihen), die Auswahl trifft grundsätzlich der Anbieter. Der oft zitierte Kostendeckel von 1,0 % gilt allein fürs Standarddepot (§ 1 Abs. 1c AltZertG).

Die Rechnung27 Jahre, gleiche Netto-Belastung: die Zahlen

Bei identischer Netto-Belastung liefert Rürup in unserem Modell in beiden Fällen die höchste Monatsrente — beim Gutverdiener mit deutlichem Abstand.

Werte aus unserer Engine. Modellannahmen: 7 % p. a., 27 Jahre, KVdR-pflichtversichert, gleiche monatliche Netto-Belastung in allen Varianten. Modellwerte, keine Prognosen.

Fall A — Angestellter, 60.000 € brutto, 0 Kinder 300 €/Monat NETTO-Belastung Einzahlung/J Kapital Rente netto Steuer gesamt Privatdepot 3.600 € 259.487 € 1.063 €/Mon 29.962 € Altersvorsorgedepot 4.140 € 286.262 € 994 €/Mon 71.565 € Rürup 5.491 € 353.982 € 1.229 €/Mon 88.496 €

Der Hebel ist der Sonderausgabenabzug: Aus 3.600 € eigenem Geld werden 5.491 € Bruttobeitrag, weil die Erstattung am persönlichen Satz sofort mitfließt. Beachte die letzte Spalte — Rürup zahlt über die Laufzeit die höchste Steuer und gewinnt trotzdem, weil das eingesetzte Kapital größer ist.

Fall B — Gutverdiener, 95.000 €, 0 Kinder, Grenzsteuersatz 42 % 600 €/Monat NETTO-Belastung Einzahlung/J Kapital Rente netto Privatdepot 7.200 € 518.974 € 2.125 €/Mon Altersvorsorgedepot 7.380 € 510.293 € 1.772 €/Mon Rürup 12.414 € 800.209 € 2.779 €/Mon 7.200 € netto ÷ (1 − 42 %) = 12.414 € Bruttobeitrag

Hier zeigt sich der Deckel in Reinform. Das Altersvorsorgedepot nimmt von den 600 € monatlich nur einen Teil auf (Einzahlung höchstens 6.840 €, gefördert 1.800 €) und landet sogar hinter dem Privatdepot. Rürup nimmt den vollen Betrag: nach 27 Jahren 800.209 € gegen 510.293 €.

Zwei ehrliche Einschränkungen. Erstens die Modellannahme KVdR — für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten andere Nettozahlen, siehe unten. Zweitens die Marktstreuung: alle 31 rollierenden 20-Jahres-Fenster des MSCI World 1975–2024, 300 €/Monat im Privatdepot:

schlechtestes Fenster 100.232 € (Start 1989) 25-%-Perzentil 134.446 € Median 178.299 € 75-%-Perzentil 220.431 € bestes Fenster 419.425 € Historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft.

Die Marktstreuung ist größer als jeder Produktunterschied. Das entwertet die Rechnung nicht, aber es verbietet Sätze wie „Rürup bringt dir X Euro mehr".

Die RenteKohorte, Freibetrag und die Falle im zweiten Jahr

Dein steuerpflichtiger Rentenanteil hängt am Jahr des Rentenbeginns — und der Freibetrag wird im zweiten Bezugsjahr als fester Eurobetrag eingefroren.

Der Besteuerungsanteil richtet sich nach der Kohorte (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Ab Kohorte 2023 (82,5 %) steigt er um 0,5 Prozentpunkte je Jahr:

Rentenbeginn steuerpflichtiger Anteil 2026 84,0 % 2040 91,0 % 2045 93,5 % 2050 96,0 % 2058 100,0 %

Den entscheidenden Teil verstehen viele erst im Rentenbescheid: Der Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenbezugsjahr als fester Eurobetrag fixiert und gilt dann für die gesamte Laufzeit (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG). Er wächst nicht mit — jede spätere Rentenerhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig. Über zwanzig, dreißig Rentenjahre wandert der effektive Besteuerungsanteil dadurch spürbar nach oben.

Beim Altersvorsorgedepot gilt eine andere Systematik: geförderter Teil voll nachgelagert mit dem persönlichen Satz (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG), ungeförderter Teil milder (Satz 2). Kein Kohortensystem, kein eingefrorener Freibetrag.

Kranken- und Pflegeversicherung: der Punkt für Selbstständige

Bist du im Alter KVdR-pflichtversichert, ist die Rürup-Rente beitragsfrei: Keine der Nummern des § 229 SGB V greift — insbesondere nicht Nr. 3, die nur berufsständische Versorgungswerke erfasst. Auch die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ist dann beitragsfrei (§ 237 SGB V abschließend, § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 2 SGB V).

Bist du freiwillig gesetzlich versichert — der Regelfall für viele Selbstständige, die die KVdR-Vorversicherungszeit nicht erfüllen —, gilt § 240 SGB V: Die Rürup-Rente ist voll beitragspflichtig. Sie steht namentlich im Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands, gestützt auf BSG 27.01.2010 – B 12 KR 28/08 R und BSG 10.10.2017 – B 12 KR 16/16 R. Auch die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ist dann voll beitragspflichtig, ohne Freibetrag. Für Privatversicherte ohne Bedeutung.

Wenn du als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert in die Rente gehst, sind die Modellzahlen oben zu hoch — für beide Produkte. Lass das mit deinem Status neu rechnen.

Der PreisRürup ist ein Einbahnstraßen-Vertrag

Rürup ist das unflexibelste Vorsorgeprodukt am Markt — es gibt nur eine lebenslange Leibrente und keinen Weg zurück.

Was mit Rürup nicht geht:
  • Keine Kapitalauszahlung, kein Kapitalwahlrecht. Nicht anteilig, nicht auf Antrag, nie.
  • Nicht beleihbar. Kein Kreditsicherungsmittel für deine Bank.
  • Nicht übertragbar. Du kannst den Vertrag nicht verkaufen oder abtreten.
  • Nicht vererbbar — außer über Zusatzbausteine wie Hinterbliebenen- oder Rentengarantie, und die kosten Rendite.

Zum Vergleich das Altersvorsorgedepot: Auszahlung frühestens mit 65, spätestens mit 70, als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85, Teilauszahlung bis 30 %, optional Rentengarantiezeit 10 oder 20 Jahre. Auch gebunden — aber mit Türen, die Rürup nicht hat.

Für Selbstständige ist das keine Formalie. Wer sein Unternehmen als Altersvorsorge mitdenkt, braucht Liquiditätsspielraum — für Auftragsausfall, Nachfolge, Anschaffung. Ein fünfstelliger Jahresbeitrag in ein Produkt, an das du nie wieder herankommst, kann steuerlich optimal und unternehmerisch falsch sein.

Rechne durch, wie viel unwiderruflich gebundenes Vermögen du dir leisten kannst — und fülle Rürup erst bis zu dieser Grenze, nicht bis zum Höchstbetrag.

UrteilWer nimmt was

Zulage-Schicht zuerst, Rürup als Volumen-Schicht darüber, freies Depot als Gegengewicht — in dieser Reihenfolge, nicht als Entweder-oder.

Altersvorsorgedepot vs. Rürup — nüchtern:
  • Erst das Altersvorsorgedepot, bis die Zulage ausgeschöpft ist (1.800 € Eigenbeitrag). Prozentual schlägt sie jeden Grenzsteuersatz — bei Kindern um ein Vielfaches.
  • Dann Rürup, wenn im Höchstbetrag noch Platz ist: vor allem Selbstständige ohne GRV und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.
  • Rürup zurückstellen, wenn der Höchstbetrag über GRV-Beiträge belegt ist, wenn § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG kürzt (Beamte, GGF, Abgeordnete) — oder wenn du das Geld unternehmerisch brauchen könntest.
  • Immer daneben ein freies Depot — die einzige Schicht, die verfügbar, beleihbar und frei vererbbar bleibt.
  • Vorher klären: KVdR oder freiwillig gesetzlich versichert? Diese Frage verschiebt beide Nettorechnungen.

FAQHäufige Fragen

Was ist für Selbstständige besser — Altersvorsorgedepot oder Rürup?

Meist beides, in dieser Reihenfolge: erst die Zulage im Altersvorsorgedepot ausschöpfen (1.800 € Eigenbeitrag, bis 540 € Grundzulage plus Kinderzulagen), dann Rürup für das Volumen darüber. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung haben im Rürup-Höchstbetrag praktisch den vollen Platz.

Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026?

Er entspricht dem aufgerundeten Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EStG): 124.800 € × 24,7 % = 30.825,60 €, also rund 30.826 € für Ledige, das Doppelte bei Zusammenveranlagung. Ein berechneter Wert — eine amtliche Veröffentlichung dieses Eurobetrags liegt nicht vor. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % abziehbar.

Wird mein Rürup-Abzug durch die Rentenversicherung gekürzt?

Nicht als simple Subtraktion. Richtig: Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil und Rürup-Beiträge addieren, die Summe auf den Höchstbetrag deckeln, davon den Arbeitgeberanteil abziehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6, § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG). Greift der Deckel, ist der nächste Rürup-Euro wirkungslos. Bei Beamten, GGF und Abgeordneten kürzt § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG zusätzlich.

Kann ich mir die Rürup-Rente auf einen Schlag auszahlen lassen?

Nein, es gibt kein Kapitalwahlrecht, auch nicht anteilig. Der Vertrag ist zudem nicht beleihbar, nicht übertragbar und ohne Zusatzbausteine nicht vererbbar. Das Altersvorsorgedepot ist flexibler: Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85, Teilauszahlung bis 30 %, Rentengarantiezeit 10 oder 20 Jahre möglich.

Warum ist die Rentenerhöhung später voll steuerpflichtig?

Weil der Rentenfreibetrag im zweiten Rentenbezugsjahr als fester Eurobetrag fixiert wird und für die gesamte Laufzeit gilt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG). Er wächst nicht mit — jede spätere Erhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig.

Zahle ich auf die Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge?

Als KVdR-Pflichtversicherter nein — keine Nummer des § 229 SGB V greift, insbesondere nicht Nr. 3, die nur berufsständische Versorgungswerke erfasst. Als freiwillig gesetzlich Versicherter ja, voll: § 240 SGB V, gestützt auf BSG 27.01.2010 – B 12 KR 28/08 R und BSG 10.10.2017 – B 12 KR 16/16 R. Für Privatversicherte ohne Bedeutung.

Fällt bei Rürup eine Vorabpauschale an?

Nein. Die Ansparphase ist steuerfrei, auch fondsgebunden: § 16 Abs. 2 Satz 1 InvStG erfasst auch nach § 5a AltZertG zertifizierte Basisrentenverträge. Insoweit kein Unterschied zum Altersvorsorgedepot.

Wie sicher sind die Modellzahlen in diesem Artikel?

Es sind Modellrechnungen (7 % p. a., 27 Jahre, KVdR, gleiche Netto-Belastung), keine Prognosen. Die reale Unsicherheit zeigen die historischen Fenster: 31 rollierende 20-Jahres-Fenster des MSCI World lagen mit 300 €/Monat zwischen 100.232 € und 419.425 €, Median 178.299 €.

Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechtsstand August 2026, Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), Förderregeln ab 01.01.2027. Ein BMF-Anwendungsschreiben liegt nicht vor; offene Detailfragen sind hier zurückhaltend dargestellt. Steuer- und Sozialversicherungswerte sind Werte für 2026 und können sich ändern. Der Rürup-Höchstbetrag von rund 30.826 € ist ein berechneter Wert aus Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz; eine amtliche Veröffentlichung dieses Eurobetrags liegt nicht vor. Alle Kapital- und Rentenwerte sind Modellrechnungen unserer Engine (7 % p. a., 27 Jahre, KVdR, gleiche Netto-Belastung), keine Prognose. Fensterwerte auf Basis MSCI World 1975–2024 — historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Höchstbetrag, Anrechnung, Kohorte und Versichertenstatus entscheidet der Einzelfall: Steuerberater, Rentenversicherungsträger und Krankenkasse fragen.

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