Die MechanikWas § 8b KStG tatsächlich leistet
§ 8b KStG stellt Veräußerungsgewinne aus Aktien auf Ebene einer Körperschaft außer Ansatz; 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Wirtschaftlich bleiben 95 Prozent steuerfrei, die effektive Belastung liegt bei rund 1,5 Prozent.
Ein Beispiel, das die Größenordnung zeigt: 50.000 Euro Veräußerungsgewinn, davon 5 Prozent steuerlich relevant, also 2.500 Euro. Darauf rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer ergibt etwa 750 Euro. Privat wären auf denselben Gewinn rund 26 Prozent Abgeltungsteuer fällig.
Die Vorschrift gilt nur für Körperschaften, nie für Privatpersonen. Und sie gilt nicht für alles, was im Depot liegt — die Details stehen in § 8b KStG einfach erklärt.
Die GrenzeWarum Dividenden anders behandelt werden als Kursgewinne
Für laufende Bezüge verlangt § 8b Abs. 4 KStG eine Mindestbeteiligung von 10 Prozent. Wer börsennotierte Aktien im Streubesitz hält, erreicht diese Schwelle nie — die Dividende ist dann in der Gesellschaft voll steuerpflichtig.
Das ist der Punkt, an dem „Dividendenaktien gehören in die Holding" kippt. Dieselbe Aktie, zwei völlig verschiedene Steuerwelten, je nachdem ob der Ertrag als Dividende oder als Kursgewinn anfällt. Gewerbesteuerlich sind zudem häufig 15 Prozent maßgeblich, nicht 10.
Vor einer Holding-Entscheidung prüfen:
- Dividende oder Kursgewinn? Der Vorteil hängt fast vollständig daran, worin der Ertrag entsteht.
- Beteiligungshöhe? Unter 10 Prozent entfällt die Freistellung für Bezüge.
- Bleibt das Geld drin? Der Aufschub wirkt nur, solange nicht ausgeschüttet wird.
- Direktaktie oder Fonds? Zwei verschiedene Gesetze, zwei verschiedene Ergebnisse.
Der Vorteil ist kein Steuersatz. Er ist ein Aufschub — und er endet, wenn du das Geld brauchst.
Der UnterschiedDirektaktie und ETF sind nicht dasselbe
Direktaktien fallen unter § 8b KStG und werden mit rund 1,5 Prozent belastet. Fonds und ETFs unterliegen dem Investmentsteuergesetz mit einer Teilfreistellung von 80 Prozent für Körperschaften — der Vorteil gegenüber dem Privatdepot fällt dadurch deutlich kleiner aus.
Bei laufend besteuerten Erträgen aus Aktien-ETFs bleibt ein Unterschied von etwa 6,9 Prozentpunkten: rund 18,5 Prozent privat gegen rund 11,6 Prozent in der Gesellschaft. Ob daraus ein Vorteil wird, hängt davon ab, wie groß dieser laufende Ertrag überhaupt ist — und ob er die Fixkosten der Gesellschaft trägt. Die Break-even-Frage rechnet Wann lohnt sich eine ETF-GmbH durch.
Die Frage thesaurierend oder ausschüttend verliert in der Gesellschaft an Bedeutung: Es gilt dieselbe Teilfreistellungslogik, und die Vorabpauschale gleicht die tatsächliche Belastung weitgehend an. Mehr dazu in Thesaurierend oder ausschüttend in der GmbH.
Die zweite EbeneWas passiert, wenn du das Geld herausholst
Auf die Ausschüttung an dich privat fallen noch einmal rund 26 Prozent Abgeltungsteuer an. Diese zweite Ebene frisst einen Teil des Vorsprungs — deshalb entscheidet die Entnahmeplanung mit darüber, ob sich die Struktur trägt.
Wer Gewinne regelmäßig realisiert und reinvestiert, zieht in der Gesellschaft davon und liegt selbst nach Versteuerung der späteren Entnahme vorn. Wer das Geld in absehbarer Zeit privat braucht, verliert einen Teil des Vorteils wieder. Welche Wege es gibt — Ausschüttung, Geschäftsführergehalt, Darlehen — steht in Geld aus der Holding holen.
Zur Entnahmephase gehört eine Frage, die selten mitgedacht wird: die Krankenversicherung. Wer früh aufhört zu arbeiten, klärt seinen Status besser vorher als hinterher — siehe Privatier mit 55 und KVdR.
Die EntscheidungWann eine Gesellschaft trägt
Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich, wenn Kursgewinne aus Direktaktien über § 8b thesauriert werden — oder wenn ein hoher persönlicher Grenzsteuersatz Kapitalerträge im Privatvermögen teurer macht als in der Gesellschaft.
Dagegen stehen Kosten, die unabhängig vom Ergebnis anfallen: Buchführung, Jahresabschluss, Beratung. Sie sind der Grund, warum die Struktur bei kleinen Depots nicht trägt — nicht die Steuer. Was eine vvGmbH ist und wo ihre Grenzen liegen, steht in Vermögensverwaltende GmbH; die Rechnung mit zwei Varianten in Holding fürs Depot.
Die Frage ist nicht, ab welchem Betrag sich eine Holding lohnt. Sie ist, woraus dein Ertrag entsteht und wann du ihn brauchst.
Diese Inhalte ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Alle Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen. Ob eine Struktur im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Steuersatz, Gewerbesteuer-Hebesatz, Beteiligungshöhe, Fondsart, Entnahmeplanung und persönlicher Situation ab.