A–ZSteuer & Struktur
Abgeltungsteuer
Pauschale Steuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) auf Kapitalerträge von Privatanlegern. Effektivsatz: 26,375 %, mit Kirchensteuer bis 27,99 %. Gilt für Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Geregelt in §§ 43–45 EStG. Wird von der depotführenden Bank direkt einbehalten (Quellensteuer).
AfA — Absetzung für Abnutzung
Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer. Grundstücke sind nicht abschreibbar. Aktuelle Sätze nach § 7 Abs. 4 EStG: Neubauten ab 1.1.2023: 3 % p.a. (lineare AfA). Baujahr vor 1925: 2,5 % p.a. Alle anderen: 2 % p.a. AfA ist nur bei Vermietung als Werbungskosten ansetzbar — bei Eigennutzung entfällt der Steuereffekt vollständig.
§ 8b KStG — Schachtelprivileg
Steuerprivileg für Körperschaften (GmbH, AG): Kursgewinne aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Effektive Steuerbelastung: ~1,5 % auf den Veräußerungsgewinn. Wichtige Einschränkung: Gilt nur für Direktbeteiligungen. ETFs (als Investmentfonds nach InvStG) fallen nicht unter § 8b KStG — für diese gilt stattdessen die Teilfreistellung nach § 20 InvStG.
§ 9 Nr. 1 GewStG — Erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Immobilien-GmbHs können Mieteinnahmen aus Grundbesitz vollständig von der Gewerbesteuer befreien, wenn das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet. "Ausschließlich" wird streng ausgelegt: Betriebsvorrichtungen (fest eingebaute Geräte), Dachverpachtung an Dritte oder mehr als 20 % PV-Ertrag (nach Wachstumschancengesetz 2023) können die Kürzung gefährden.
Sparer-Pauschbetrag
Jahresfreibetrag auf Kapitalerträge: 1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für Verheiratete (seit 2023). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. In der Entnahmephase sollte der Pauschbetrag jedes Jahr gezielt ausgeschöpft werden — auch ohne Verkauf über die Vorabpauschale thesaurierender Fonds.
Teilfreistellung
Steuerliche Freistellung eines Teils der Fondserträge nach § 20 InvStG. Bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote): 30 % der Erträge steuerfrei für Privatanleger, 80 % für Körperschaften (GmbH/Holding), 60 % für Betriebsvermögen von Personengesellschaften. Effektive Steuer für Privatanleger auf ETF-Kursgewinne: 26,375 % × 70 % = ~18,5 %.
Vorabpauschale
Jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds. Berechnung: Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %. Der Basiszins wird jährlich vom BMF veröffentlicht (2024: 2,29 %). Die Vorabpauschale verhindert vollständige Steuerstundung bis zum Verkauf. Sie wird auf die spätere Kapitalertragsteuer beim Verkauf angerechnet — keine Doppelbesteuerung.
vvGmbH — Vermögensverwaltende GmbH
GmbH ohne operative Tätigkeit, die ausschließlich Kapitalanlagen, Beteiligungen und Immobilien hält. Basis für steueroptimierte Holdingstrukturen. Kernvorteil: § 8b KStG für Direktaktien-Kursgewinne. Kernrisiko bei Immobilien: gewerbliche Infizierung durch betriebliche Nutzung kann die erweiterte GewSt-Kürzung kosten.
A–ZFIRE & Entnahme
4-Prozent-Regel
Faustregel aus der Trinity Study (1998): Ein diversifiziertes Aktien-/Anleihenportfolio hält 30 Jahre, wenn jährlich max. 4 % entnommen werden. Basiert auf US-Daten 1926–1994. Für Deutschland anzupassen: Abgeltungsteuer, GKV-Beiträge auf alle Einkunftsarten, unterschiedliche Renditepfade europäischer Märkte und längere Rentendauer (40+ Jahre) reduzieren die sichere Rate realistisch auf 3–3,5 %.
Bucket-Strategie
Entnahmemodell: Vermögen wird in zeitlich gestaffelte "Eimer" aufgeteilt. Beispiel: Bucket 1 (0–2 Jahre): Cash/Tagesgeld — sofortiger Lebensunterhalt. Bucket 2 (3–10 Jahre): Kurzanleihen/defensive Assets. Bucket 3 (10+ Jahre): Aktien-ETFs für langfristiges Wachstum. Schutz: Bucket 1 verhindert Zwangsverkäufe in Crashphasen.
FIFO — First In, First Out
Steuerliche Pflichtmethode in Deutschland: Bei Verkauf von Wertpapieren gelten die zuerst angeschafften Anteile als zuerst veräußert — innerhalb derselben ISIN im selben Depot. Da ältere Tranchen meist höhere Buchgewinne haben, entsteht beim Verkauf oft mehr steuerpflichtiger Gewinn als erwartet. Gegenmaßnahme: Trennung von Tranchen auf verschiedene Depots.
FIRE — Financial Independence, Retire Early
Finanzielle Unabhängigkeit durch konsequentes Sparen (oft 50–70 % des Einkommens) und Investieren, um früher nicht mehr auf Erwerbsarbeit angewiesen zu sein. Varianten: Lean FIRE (minimaler Lebensstil), Fat FIRE (hoher Lebensstandard), Coast FIRE (genug angespart, Wachstum passiv), Barista FIRE (Teilzeitarbeit als Ergänzung).
Guardrails-Strategie
Dynamische Entnahmestrategie nach Guyton/Klinger: Entnahme wird erhöht (bis +10 %), wenn das Portfolio gut gewachsen ist, und gesenkt (bis −10 %), wenn es unter eine kritische Schwelle fällt — jeweils innerhalb definierter Bandbreiten. Deutlich robuster als die starre 4-%-Regel, erfordert aber Bereitschaft zu variablem Lebensstandard.
Sequenzrisiko
Das Risiko, dass eine ungünstige Reihenfolge der Renditejahre ein Depot trotz guter langfristiger Durchschnittsrendite auszehrt. Trifft besonders die Entnahmephase: Ein Crash in den ersten 5 FIRE-Jahren vernichtet Substanz, die nicht an der späteren Erholung teilnehmen kann. In der Ansparphase ist die Reihenfolge fast egal — in der Entnahmephase ist sie alles.
Tax-Loss-Harvesting
Gezieltes Realisieren von Buchverlusten zur steuerlichen Verrechnung mit realisierten Gewinnen. In Deutschland: Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (separater Verlustverrechnungstopf). Effekt: Steuerlast im Verkaufsjahr sinkt. Praxis: Verkauf eines verlustbehafteten ETFs und sofortiger Kauf eines ähnlichen (nicht identischen) ETFs zur Portfoliokontinuität.
A–ZPortfolio & Risiko
Asset Allocation
Strategische Aufteilung des Portfolios auf verschiedene Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Immobilien, Cash). Beantwortet die Frage: Was kaufe ich? Klassisch nach Risikotragfähigkeit und Zeithorizont. Ab einer gewissen Vermögensgröße oft weniger entscheidend als Asset Location (wo liegt es?).
Asset Location
Die rechtliche und steuerliche Platzierung eines Assets: Privatdepot, vvGmbH/Holding, Altersvorsorgemantel (Riester, Rürup, Altersvorsorgedepot) oder betriebliches Depot. Entscheidet über Steuerlast auf Erträge, Entnahmefähigkeit, Liquidität und Vererbbarkeit. Ab ~200.000 € Depot oft wichtiger als ETF-Auswahl oder TER-Optimierung.
CAPE — Shiller P/E
Cyclically Adjusted Price-to-Earnings Ratio: Aktienbewertung im Verhältnis zu den inflationsbereinigten Durchschnittsgewinnen der letzten 10 Jahre (statt nur Vorjahresgewinn). Entwickelt von Robert Shiller. Historisch hohe CAPE-Werte (>30) sind mit niedrigeren künftigen 10-Jahres-Renditen korreliert — kein Market-Timing-Signal, aber ein Risikoindikator für Entnahmeraten.
Drawdown
Rückgang eines Portfolios vom Höchststand bis zum Tiefpunkt. Asymmetrie: Ein −50 % Drawdown erfordert +100 % Gewinn zur Erholung. Der maximale Drawdown (Max DD) des MSCI World: −57 % (2008/09). In der Entnahmephase ist der Drawdown deshalb gefährlicher als in der Ansparphase — zwangsweise Verkäufe im Tief verringern die spätere Erholungsbasis.
Klumpenrisiko
Zu hohe Konzentration in einem Asset, Sektor, Region oder Unternehmen. Erscheinungsformen: Top-7-Aktien machen >30 % eines "globalen" ETFs aus; ein Eigenheim repräsentiert 80 % des Gesamtvermögens; alle Einnahmen aus einem Unternehmen. Klumpenrisiken erzeugen in Krisen durch Korrelationsanstieg oft mehr Verlust als erwartet.
Rebalancing
Wiederherstellung der Zielgewichtung im Portfolio nach Marktbewegungen. Methoden: Kalendarisch (jährlich), Schwellenwert-basiert (wenn Asset um X % abweicht), Cash-Flow-Rebalancing (neue Einzahlungen in untergewichtete Assets). Steuerfolge: Verkäufe beim Rebalancing realisieren Buchgewinne — deshalb Cash-Flow-Rebalancing und thesaurierende Fonds bevorzugen.
TER — Total Expense Ratio
Jährliche Gesamtkostenquote eines Fonds in Prozent des Fondsvermögens. Beinhaltet Verwaltungs-, Verwahr- und sonstige laufende Kosten. Typisch bei Welt-ETFs: 0,07–0,22 % p.a. Der TER-Unterschied von 0,1 % macht bei 100.000 € genau 100 €/Jahr — deutlich weniger als eine falsche Asset Location oder suboptimale Entnahmestrategie.
A–ZImmobilien
Ertragswertverfahren
Standardbewertungsmethode für Renditeobjekte: Immobilienwert = Jahresnettokaltmiete × Vervielfältiger (Marktfaktor). Ein Faktor 25 entspricht einer Bruttorendite von 4 %. Wer die jährliche Nettomiete um 3.000 € steigert, erhöht den Ertragswert bei Faktor 25 um 75.000 € — unabhängig davon, ob der Gesamtmarkt steigt oder fällt.
GewSt — Gewerbesteuer
Kommunalsteuer auf Gewerbeerträge. Berechnung: Gewinn × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Hebesatz in deutschen Großstädten typisch 400–490 %. Effektiver Satz: 14–17 %. Für vermögensverwaltende GmbHs mit Immobilienbestand kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG die Steuer auf Mieteinnahmen auf null reduzieren.
Streubesitzdividende
Dividende aus einer Beteiligung unter 10 % an einer Kapitalgesellschaft (Streubesitz). In einer GmbH/Holding ist die Streubesitzdividende voll steuerpflichtig — § 8b KStG greift nur bei Beteiligungen ab 10 % (Schachtelbeteiligung). Konsequenz: Dividendenaktien in der Holding können steuerlich schlechter abschneiden als im Privatdepot.
§ 23 EStG — Spekulationsfrist
Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken: Gewinne sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei. Ausnahme: Eigengenutzte Immobilien sind steuerfrei, wenn sie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Voll-Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden — unabhängig von der Haltedauer.
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