„Altersvorsorgedepot vs. ETF" wird meist so verkauft, als sei die Zulage schon der Beweis. Sie ist es nicht: In unserer Modellrechnung schlägt das geförderte Depot ein Privatdepot bei einem kinderlosen Angestellten nicht — trotz 540 € Zulage im Jahr. Mit zwei Kindern kippt das Ergebnis. Hier ist die Rechnung, und hier ist der Grund.
Es ist eine Asset Location-Entscheidung: nicht welcher ETF, sondern welche Hülle welchen Euro trägt.
Der KernWas du eigentlich tauschst
Das Altersvorsorgedepot kauft dir Zulage und eine steuerfreie Ansparphase — bezahlt wird mit Zugriff, freier Vererbbarkeit und voller nachgelagerter Besteuerung im Alter.
In beiden liegen dieselben Fonds, im Regelfall breit streuende Aktien-ETFs. Es gibt keinen „besseren ETF" im geförderten Depot. Der Unterschied steckt in vier Schichten drumherum — Förderung, Steuer beim Ansparen, Steuer beim Auszahlen, Verfügungsrecht. Wer nur die erste anschaut, landet zwangsläufig bei „Zulage schlägt alles". Die Asymmetrie dahinter: Die Förderung wirkt heute und ist sichtbar, die volle Besteuerung wirkt in dreißig Jahren und ist unsichtbar.
Es ist derselbe ETF. Was sich unterscheidet, ist die Hülle — und die bestimmt, wie viel von der Rendite bei dir ankommt und wann du drankommst.
Die FörderungDie Förderung: 540 €, und wo sie endet
Auf bis zu 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat maximal 540 € drauf — und jedes Kind bringt bis zu 300 € zusätzlich, ohne dass du einen Euro mehr einzahlst.
Am häufigsten falsch dargestellt wird die Kinderzulage. Sie verlangt keinen separaten Eigenbeitrag: Es sind 100 % derselben Beiträge, die schon die Grundzulage auslösen, gedeckelt auf 300 € je Kind. Deshalb wirkt die Förderung am stärksten bei kleinen Beiträgen.
Nach oben ist die Sache schnell zu Ende: Einzahlen darfst du bis 6.840 € im Jahr — gefördert wird nur bis 1.800 €. Zulagen und Erträge zählen nicht gegen die 6.840 €. Und es werden höchstens zwei ab 2027 abgeschlossene geförderte Verträge anerkannt (§ 82 Abs. 5 EStG). Wer 1.500 € im Monat sparen will, stößt hier an eine harte Wand.
Dazu zwei Punkte, die zur ehrlichen Beschreibung gehören: Das Anlageuniversum folgt einer Positivliste (OGAW, Publikums-AIF, ELTIF bis PRIIP-Risikoklasse 5, bestimmte Staatsanleihen), die Fondsauswahl trifft grundsätzlich der Anbieter. Und der viel zitierte Kostendeckel von 1,0 % gilt allein fürs Standarddepot (§ 1 Abs. 1c AltZertG).
Die SteuerAnsparphase: steuerfrei gegen Vorabpauschale
In der Ansparphase gewinnt das Altersvorsorgedepot klar — in der Auszahlungsphase dreht sich das Vorzeichen, und zwar deutlicher, als die meisten erwarten.
Im Privatdepot zahlst du auf Kursgewinne und Ausschüttungen Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % SolZ (die Freigrenze greift bei Kapitalerträgen nicht), ggf. plus 8 oder 9 % Kirchensteuer. Dagegen stehen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG) und die Teilfreistellung von 30 % für Aktienfonds im Privatvermögen (§ 20 Abs. 1 InvStG; Aktienfonds = über 50 % Aktienanteil, § 2 Abs. 6 InvStG, Mischfonds 15 %).
Dazu kommt jährlich die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) — ein fiktiver Mindestertrag, auch ohne Verkauf. Basisertrag ist der Wert zu Jahresbeginn mal 70 % des Basiszinses; der Basiszins zum 02.01.2026 beträgt 3,20 % (BMF-Schreiben v. 13.01.2026), also 2,24 %. Entscheidend: Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Kein Wertzuwachs, keine Vorabpauschale. Zufluss ist der erste Werktag des Folgejahres.
Im Altersvorsorgedepot fällt das alles weg: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, Umschichten löst nichts aus (§ 16 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Das wirkt über Jahrzehnte als Zinseszins auf ungeschmälertem Kapital. Die Rechnung endet dort aber nicht: Bei Auszahlung wird der geförderte Teil voll nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG) — nicht mit 25 %, nicht mit Teilfreistellung. Nur der ungeförderte Teil wird milder erfasst (Satz 2).
Die Ansparphase ist der sichtbare Vorteil. Die Auszahlungsphase ist die unsichtbare Rechnung. Wer nur die erste zeigt, führt in die Irre.
Die Rechnung27 Jahre, gleiche Netto-Belastung: die Zahlen
Ohne Kinder liefert das Altersvorsorgedepot in unserem Modell mehr Kapital, aber weniger Netto-Rente als ein normales Privatdepot.
Die Werte stammen aus unserer Engine. Modellannahmen: 7 % p. a., 27 Jahre, Rentenauszahlung, KVdR-pflichtversichert und — das ist der faire Teil — gleiche monatliche Netto-Belastung. Modellwerte, keine Prognosen.
Das Ergebnis irritiert und ist trotzdem konsistent: Das geförderte Depot baut 26.775 € mehr Kapital auf — und liefert 69 € weniger Netto-Rente im Monat. Der Grund steht in der letzten Spalte: 29.962 € Steuern über die Laufzeit im Privatdepot gegen 71.565 € im Altersvorsorgedepot. Die volle nachgelagerte Besteuerung frisst Zulage und steuerfreie Ansparphase hier vollständig auf.
Mit Kindern kippt das Bild, weil die Kinderzulage keinen zusätzlichen Eigenbeitrag verlangt:
Beim Gutverdiener versagt das geförderte Depot aus einem anderen Grund — es skaliert nicht. Wer 600 € im Monat netto sparen will, stößt an den Einzahlungsdeckel:
Rechnerisch lohnt sich das geförderte Depot also vor allem dann, wenn dein Steuersatz in der Auszahlungsphase spürbar niedriger liegt als heute — oder wenn Kinderzulagen im Spiel sind.
Der PreisFlexibilität ist kein Trostpreis
Die volle Verfügbarkeit des normalen Depots ist kein weicher Nebeneffekt, sondern der ökonomische Gegenwert, den du für die Zulage verkaufst.
In Produktvergleichen steht diese Zeile meist als Fußnote. Sie ist keine. Das Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag mit fester Bestimmung:
- Auszahlung frühestens mit 65, spätestens muss sie mit 70 beginnen.
- Ausgezahlt wird als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85 — nicht als Betrag deiner Wahl.
- Eine Teilauszahlung ist auf 30 % des Kapitals begrenzt.
- Was im Todesfall geschieht, hängt an der Vertragsgestaltung; eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren ist möglich, kostet aber Rendite. Frei vererbbar wie ein Depot ist es nicht.
- Höchstens zwei ab 2027 abgeschlossene geförderte Verträge zählen.
Dem steht das normale ETF-Depot gegenüber: jederzeit verfügbar, in beliebiger Höhe, ohne Mindestalter, ohne Verrentungspflicht, frei vererbbar. Wenn mit 52 das Dach neu muss oder das Unternehmen Eigenkapital braucht, ist das kein Randfall — das ist das Leben. Ein Depot, an das du dreißig Jahre nicht herankommst, hat dafür einen Optionswert von null.
Flexibilität ist kein Sympathiepunkt, sondern eine Position: Du verkaufst eine Option, die Zulage ist der Preis dafür.
Die StreuungDer Markt streut stärker als jedes Produkt
Der Unterschied zwischen bestem und schlechtestem 20-Jahres-Fenster ist um ein Vielfaches größer als der Unterschied zwischen den Produkten.
Jede Punktprognose mit 7 % p. a. ist eine Modellannahme, kein Versprechen. Deshalb der ehrlichere Blick: alle 31 rollierenden 20-Jahres-Fenster des MSCI World von 1975 bis 2024, jeweils 300 € im Monat in ein Privatdepot.
Zwischen schlechtestem und bestem Fenster liegt Faktor vier, zwischen 25-%- und 75-%-Perzentil rund 86.000 €. Der Produktunterschied bewegt sich im Bereich weniger zehntausend Euro. Das macht die Produktwahl nicht egal — sie ist eine der wenigen Stellschrauben, die du kontrollierst. Aber niemand kann seriös sagen: „Produkt A bringt dir X Euro mehr."
Die KasseDer Unterschied, der erst mit 65 auffällt
Ob deine Auszahlung Kranken- und Pflegebeiträge kostet, hängt nicht am Produkt, sondern an deinem Versichertenstatus im Alter.
Bist du im Alter pflichtversichert in der KVdR, ist die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beitragsfrei: § 237 SGB V zählt die beitragspflichtigen Einnahmen abschließend auf, § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 2 SGB V nimmt genau diese Leistungen aus. Ebenso sind Kapitalerträge aus dem Privatdepot bei Pflichtversicherten beitragsfrei — im Fall unserer Modellrechnung spielt die Kasse also keine Rolle.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, dreht sich das. Dann gilt § 240 SGB V mit dem Grundsatz der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ist voll beitragspflichtig, ohne Freibetrag. Auch Kapitalerträge aus dem Privatdepot zählen dazu — beide Wege werden getroffen, aber unterschiedlich stark. Für Privatversicherte ist die Frage ohne Bedeutung.
Wer freiwillig gesetzlich versichert in die Rente geht, muss diesen Vergleich neu rechnen. Die Zahlen oben gelten für KVdR-Pflichtversicherte.
UrteilFür wen was passt — und für wen nicht
Das Altersvorsorgedepot gewinnt über Kinderzulagen und über einen im Alter deutlich niedrigeren Steuersatz — nicht über die Grundzulage allein.
- Für das geförderte Depot: Familien mit Kindern (je Kind bis 300 € ohne Mehreinzahlung), Berufseinsteiger unter 25, Sparraten bis 1.800 €, und wessen Steuersatz im Alter erkennbar tiefer liegt.
- Für das normale Depot: wer mehr als 6.840 € im Jahr anlegen will, vor 65 an das Geld müsste, frei vererben will, außerhalb der Positivliste wählen will oder einen Kapitalpuffer braucht.
- Steuer heute: Depot zahlt Abgeltungsteuer, Vorabpauschale, Umschichtungssteuer · gefördertes Depot nichts.
- Steuer morgen: Depot effektiv rund 18,5 % · gefördertes Depot voll mit persönlichem Satz.
- Realistisch: keine Entweder-oder-Frage. Geförderte Schicht bis 1.800 € ausschöpfen, alles darüber ins freie Depot.
Was du nicht tun solltest: die Zulage als Beweis nehmen. 540 € auf 1.800 € sehen nach 30 % Sofortrendite aus — für ein Jahr sind sie das. Über 27 Jahre entscheidet die Summe aus Zulage, steuerfreiem Wachstum, nachgelagerter Besteuerung und Kassenstatus.
FAQHäufige Fragen
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem ETF-Depot überhaupt?
Es hängt an drei Größen: Kinder, Sparrate, erwarteter Steuersatz im Alter. In unserer Modellrechnung verliert ein kinderloser Angestellter mit 60.000 € bei 300 €/Monat netto — 994 € gegen 1.063 € Monatsrente, obwohl das geförderte Depot mehr Kapital aufbaut. Mit zwei Kindern dreht es auf 1.138 €.
Fällt im Altersvorsorgedepot wirklich keine Vorabpauschale an?
Richtig: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, Umschichten löst nichts aus (§ 16 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Dafür wird der geförderte Teil bei Auszahlung voll mit deinem persönlichen Satz besteuert (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Eine Verschiebung, kein Erlass.
Wie hoch ist die Vorabpauschale im normalen Depot 2026?
Basisertrag = Depotwert zu Jahresbeginn × 70 % des Basiszinses; Basiszins zum 02.01.2026 3,20 % (BMF v. 13.01.2026), also 2,24 %. Bei 100.000 € sind das 2.240 €, nach Teilfreistellung 1.568 € steuerpflichtig, rund 414 € Steuer — mit ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag rund 150 €. Gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs.
Kann ich beides parallel haben?
Ja, meist ist das die sinnvollste Aufteilung: geförderte Schicht bis 1.800 € ausschöpfen, alles darüber ins freie Depot. Grenzen: Einzahlung maximal 6.840 € im Jahr, höchstens zwei ab 2027 abgeschlossene geförderte Verträge (§ 82 Abs. 5 EStG).
Bin ich als Selbstständiger förderberechtigt?
Ab 2027 ja, bei Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und abgegebener Steuererklärung; ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Beide Gruppen verlieren die Berechtigung mit 67. Gehst du freiwillig gesetzlich versichert in Rente, rechne neu — dann greift § 240 SGB V voll.
Kann ich im Altersvorsorgedepot meinen ETF frei wählen?
Nicht ohne Weiteres. Zulässig sind nur Produkte der Positivliste: OGAW, Publikums-AIF und ELTIF bis PRIIP-Risikoklasse 5 sowie bestimmte Staatsanleihen. Die Auswahl trifft grundsätzlich der Anbieter; frei wählen kannst du nur mit entsprechender Vertragsoption.
Stimmt es, dass die Kosten bei 1 % gedeckelt sind?
Nur beim Standarddepot (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Für gewöhnliche Altersvorsorgedepots gilt der Deckel nicht — über 27 Jahre ist das kein Randthema.
Wann komme ich an das Geld?
Frühestens mit 65, spätestens mit 70 muss die Auszahlung beginnen — als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Teilauszahlung höchstens 30 %, Rentengarantiezeit 10 oder 20 Jahre möglich (kostet Rendite). Ein normales Depot kennt keine dieser Grenzen.
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Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechtsstand August 2026, Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), Förderregeln ab 01.01.2027. Ein BMF-Anwendungsschreiben liegt nicht vor; offene Detailfragen sind hier zurückhaltend dargestellt. Steuer- und Sozialversicherungswerte sind Werte für 2026 und können sich ändern. Alle Kapital- und Rentenwerte sind Modellrechnungen unserer Engine (7 % p. a., 27 Jahre, KVdR, gleiche Netto-Belastung), keine Prognose; die 18,5 % sind eine eigene Berechnung. Fensterwerte auf Basis MSCI World 1975–2024 — historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Förderberechtigung, Steuersatz im Alter und Versichertenstatus entscheidet der Einzelfall: Steuerberater, Rentenversicherungsträger und Krankenkasse fragen.