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Wann lohnt sich eine ETF-GmbH? Die Rechnung hinter der Struktur

Die ETF-GmbH wird oft falsch gerechnet — nicht weil die Teilfreistellung unwichtig wäre, sondern weil viele Rechnungen den Steuervorteil zeigen und den Preis der Struktur ausblenden. Wer beides einrechnet, kommt auf Schwellen, die deutlich höher liegen, als üblicherweise behauptet wird.

Was heißt „lohnt sich" überhaupt?

Es gibt drei verschiedene Break-even-Begriffe — und sie treten nicht gleichzeitig ein. Wer sie vermischt, bekommt eine Antwort, die für seine Situation nicht gilt.

Drei Schwellen, drei Zeitpunkte:
  • 1. Die laufende Ersparnis übersteigt die Kosten. Der jährliche Steuervorteil ist größer als das, was Buchhaltung, Abschluss und Beratung kosten. Die niedrigste Hürde — und trotzdem oft nicht erreicht.
  • 2. Das Endvermögen in der Gesellschaft ist höher. Nach Jahren steht auf dem Depotauszug der GmbH mehr als auf dem privaten. Diese Schwelle fällt früher — sie ignoriert aber, dass das Geld noch nicht dir gehört.
  • 3. Das privat verfügbare Endvermögen ist höher. Nach der Ausschüttung, also nach der zweiten Steuerstufe. Die einzige Schwelle, die zählt, wenn du das Geld irgendwann brauchst — und die höchste.

Die meisten Vergleiche im Netz rechnen Schwelle 2 und verkaufen das Ergebnis als Antwort auf Frage 3. Das ist der eigentliche Konstruktionsfehler dieser Rechnungen, nicht ein falscher Steuersatz.

Der Depotwert in der GmbH ist eine Zwischenstation. Verglichen werden muss, was am Ende bei dir ankommt.

Die falsche Rechnung — und warum sie so verbreitet ist

Steuerdifferenz mal Depotwert. Das ignoriert Fixkosten, Zinseszins und die Entnahme — und liefert deshalb systematisch zu optimistische Ergebnisse.

Die verbreitete Faustformel lautet: „Privat zahlst du X Prozent, in der GmbH nur Y Prozent, also sparst du (X−Y) mal Depotwert." Drei Dinge fehlen darin.

Erstens die Fixkosten. Sie wachsen nicht mit dem Depot. Eine GmbH mit 100.000 € kostet ungefähr dasselbe wie eine mit einer Million. Deshalb ist der Vorteil linear, die Kosten aber konstant — und darum gibt es überhaupt eine Schwelle.

Zweitens die Bemessungsgrundlage. Der Steuervorteil wirkt nicht auf das Depot, sondern nur auf den laufend besteuerten Ertrag. Bei einem thesaurierenden Welt-ETF ist das fast nichts — der Kursgewinn bleibt in beiden Hüllen zunächst unversteuert.

Drittens die zweite Steuerstufe. Bei der Ausschüttung an den Gesellschafter fallen erneut rund 26,4 Prozent an. Ein Vorteil, der über zwanzig Jahre aufgebaut wurde, kann dabei vollständig aufgezehrt werden.

Und ein vierter Fehler, der oft dazukommt: Die Teilfreistellung wird auch bei der Gewerbesteuer voll angesetzt. Nach § 20 Abs. 5 InvStG zählt sie dort aber nur zur Hälfte — statt 20 Prozent sind 60 Prozent des Ertrags gewerbesteuerpflichtig. Wer das übersieht, halbiert die tatsächliche Belastung auf dem Papier und rückt jeden Break-even scheinbar um die Hälfte näher. Die vollständige Rechnung steht in ETF privat oder GmbH.

Break-even 1: Wann trägt die laufende Ersparnis die Kosten?

Der Vorteil beträgt rund 6,9 Prozentpunkte auf den laufend besteuerten Ertrag — 18,5 Prozent privat gegen 11,6 Prozent in der Gesellschaft. Entscheidend ist, wie groß dieser Ertrag ist.

Vorteil je 100.000 € Depot bei 1 % laufendem Ertrag: 69 € pro Jahr
bei 2 %: 138 € · bei 3 %: 207 € · bei 4 %: 276 €

Differenz aus 18,46 % (privat, 30 % Teilfreistellung, Abgeltungsteuer inkl. SolZ) und 11,56 % (GmbH, 80 % Teilfreistellung, Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %).

Daraus ergibt sich die Depotgröße, ab der eine eigens gegründete Gesellschaft ihre Kosten verdient:

Laufender ErtragVorteil je 100.000 €Break-even bei 3.500 € Kosten
1 % (thesaurierend)69 €rund 5,1 Mio. €
2 %138 €rund 2,5 Mio. €
3 % (ausschüttend)207 €rund 1,7 Mio. €
4 % (dividendenstark)276 €rund 1,3 Mio. €

Und nach Kostenniveau, bei einem ausschüttenden ETF mit 3 Prozent:

Break-even nach Strukturkosten (3 % Ausschüttung) 1.500 € Kosten pro Jahr → ab rund 725.000 € Depot
3.000 € Kosten pro Jahr → ab rund 1.450.000 € Depot
5.000 € Kosten pro Jahr → ab rund 2.420.000 € Depot

Nur die laufende Ertragsrechnung, ohne Kursgewinnstundung und ohne Entnahme. Kosten umfassen Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerberatung und Kammerbeiträge; die Spanne ist realistisch, aber je nach Kanzlei und Komplexität sehr unterschiedlich.

Das sind unbequeme Zahlen. Sie erklären aber, warum die häufig zitierte Schwelle „ab 300.000 Euro" bei einem reinen ETF-Depot nicht trägt: Bei 300.000 € und 3 Prozent Ausschüttung beträgt der jährliche Vorteil rund 620 € — er deckt nicht einmal ein Fünftel typischer Strukturkosten.

Break-even 2 und 3: Was nach zwanzig Jahren übrig bleibt

Der Buchwert in der GmbH liegt höher. Das privat verfügbare Vermögen liegt niedriger. Beide Aussagen stimmen gleichzeitig — und nur die zweite zählt, wenn du das Geld brauchst.

300.000 € · 20 Jahre · 7 % Rendite · thesaurierender Welt-ETF Privatdepot, nach Verkauf: 992.209 €
GmbH, Buchwert nach Verkauf: 1.054.704 €
GmbH, nach Ausschüttung privat verfügbar: 855.651 €

Nach Schwelle 2 hat die GmbH gewonnen, nach Schwelle 3 verloren — und zwar um 136.558 €. Zusätzlich fallen Strukturkosten an: 3.000 € jährlich entsprechen über zwanzig Jahre rund 132.000 € inklusive entgangener Rendite.

Bei einem ausschüttungsstarken Fonds fällt der Abstand kleiner aus, die Richtung bleibt gleich. Der Grund ist immer derselbe: Die Steuerstundung verschiebt die Belastung, sie beseitigt sie nicht.

Vier Szenarien, vier Antworten

A — Neue GmbH mit privat vorhandenem Kapital

Das Kapital ist bereits versteuert. Die Gesellschaft müsste gegründet werden, die Kosten kommen zusätzlich. In diesem Fall liegt das Privatdepot nach zwanzig Jahren um über 130.000 € vorn, bevor Strukturkosten überhaupt berücksichtigt sind. Die Konstruktion rechnet sich hier praktisch nie — es sei denn, es geht gar nicht um Steuern, sondern etwa um Haftungstrennung oder Nachfolgeplanung.

B — Gewinne liegen bereits in einer Gesellschaft

Jetzt lautet die Alternative nicht „gründen oder nicht", sondern „ausschütten oder drinlassen". Wer heute ausschüttet, verliert sofort rund ein Viertel und legt nur den Rest an. Über zwanzig Jahre ergibt der Verbleib in der Gesellschaft einen Vorteil von rund 46.000 € bei 300.000 € Startkapital.

Entscheidend ist, ob die Gesellschaft ohnehin existiert. Läuft dort operatives Geschäft, fallen keine zusätzlichen Kosten an — dann ist der Vorteil echt und die Antwort lautet: drinlassen. Existiert sie nur für das Depot, fressen 132.000 € Kosten den Vorteil von 46.000 € mehrfach auf.

C — Thesaurierender Welt-ETF

Der schwierigste Fall für die GmbH. Ein thesaurierender ETF schüttet kaum aus, der Kursgewinn bleibt zunächst unversteuert — das Privatdepot ist hier bereits ein guter Steuerstunder. Der laufende Vorteil beträgt bei 0,3 Prozent Ausschüttung nur rund 21 € je 100.000 €. Selbst ein Depot von fünf Millionen Euro trägt damit keine 1.500 € Strukturkosten aus laufenden Erträgen.

D — Ausschüttungsstarker ETF

Hier wirkt der Steuervorteil am stärksten, weil laufend besteuert wird. Bei 4 Prozent Ausschüttung liegt die Schwelle bei rund 1,3 Mio. €. Aber Vorsicht vor dem Zirkelschluss: Ein ausschüttungsstarker Fonds wird nicht dadurch sinnvoll, dass er den Strukturvorteil vergrößert. Wer laufende Ausschüttungen gar nicht braucht, zahlt Steuern auf Erträge, die er nur wieder anlegt — im Privatdepot wäre ein Thesaurierer die bessere Wahl gewesen.

Welche Variable wirkt am stärksten?

Nicht die Depotgröße, sondern die Kapitalherkunft. Ob das Geld privat oder bereits in der Gesellschaft liegt, verändert das Ergebnis stärker als jede andere Annahme.

In der Reihenfolge ihrer Wirkung:
  • Kapitalherkunft — privat vorhandenes Geld muss die Struktur erst rechtfertigen; Gesellschaftskapital startet mit einem Vorsprung, weil die Ausschüttung sonst sofort kostet.
  • Existiert die Gesellschaft ohnehin? — der Unterschied zwischen 0 € und 3.500 € Zusatzkosten entscheidet die meisten Fälle.
  • Ausschüttungsquote des Fonds — sie bestimmt, worauf der Vorteil überhaupt wirkt.
  • Entnahmeabsicht — wer nie privat entnimmt, umgeht Schwelle 3 vollständig.
  • Depotgröße — wirkt erst, wenn die drei Punkte darüber geklärt sind.
  • Hebesatz — zwischen 350 % und 490 % liegen rund drei Prozentpunkte laufende Belastung.

Warum es keine allgemeine Depotgrenze gibt

Weil die Schwelle je nach Fondsart, Kostenniveau und Kapitalherkunft zwischen „nie" und „sofort" schwankt. Jede genannte Zahl ist ein Modellwert für einen bestimmten Fall.

Die verbreitete Angabe „ab 300.000 Euro" stammt aus Rechnungen, die mehrere Vereinfachungen kombinieren: einen zu niedrigen GmbH-Steuersatz, eine hohe Ausschüttungsquote, niedrige Kosten — und keine Entnahme. Nimmt man diese Annahmen einzeln auseinander, verschiebt sich die Schwelle um ein Vielfaches.

Umgekehrt kann die Antwort schon bei 50.000 € „ja" lauten, wenn die Gesellschaft ohnehin besteht und das Kapital dort liegt. Dann gibt es keine Zusatzkosten zu rechtfertigen, und die Frage reduziert sich darauf, ob das Geld privat gebraucht wird.

Der Entscheidungsweg

Vier Fragen in dieser Reihenfolge 1. Liegt das Kapital bereits in einer Gesellschaft?
  nein → neue Struktur gegen Privatdepot rechnen, Schwelle liegt hoch
  ja → weiter zu Frage 2
───
2. Existiert die Gesellschaft aus anderen Gründen ohnehin?
  nein → Strukturkosten voll ansetzen, meist nicht tragfähig
  ja → keine Zusatzkosten, weiter zu Frage 3
───
3. Wird das Geld in absehbarer Zeit privat gebraucht?
  ja → zweite Steuerstufe früh einrechnen, Vorteil schrumpft
  nein → Stundungsvorteil kann wirken, weiter zu Frage 4
───
4. Trägt der laufende Ertrag die verbleibenden Kosten?
  nein → Privatdepot oder bestehende Struktur unverändert lassen
  ja → individuelle Prüfung mit Steuerberatung sinnvoll

Auffällig ist, dass drei der vier Fragen nichts mit der Depotgröße zu tun haben. Genau deshalb führt die Suche nach „der Schwelle" in die Irre — sie ist die letzte Frage, nicht die erste.

„Die ETF-GmbH ist selten eine Steuerfrage. Meistens ist sie eine Frage danach, wo das Geld ohnehin schon liegt."

Diese Inhalte ersetzen keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Finanzierungsberatung. Alle Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen bei 7 % Rendite, einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % und konstanten Steuersätzen; die Körperschaftsteuer sinkt nach § 23 KStG ab 2028 stufenweise auf 10 % ab 2032, was langfristige Break-even-Punkte verschiebt. Strukturkosten variieren erheblich nach Kanzlei, Rechtsform und Komplexität. Nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer, Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale im Detail und individuelle Gestaltungen. Rechtsstand August 2026.

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