Bei Einzelaktien reicht ein Satz nicht. Kursgewinne sind in der Holding oft sehr günstig. Dividenden können es sein — müssen es aber nicht. Und Verluste sind die Stelle, an der die schöne Rechnung zurückschlägt.
Warum sind Einzelaktien anders als ETFs?
Einzelaktien sind Direktbeteiligungen an Kapitalgesellschaften. ETFs sind Investmentfonds. Deshalb greifen unterschiedliche Steuermechaniken.
Bei Veräußerungsgewinnen aus Direktaktien kann § 8b KStG in Kapitalgesellschaften sehr stark wirken. Bei klassischen ETFs gilt dagegen das Investmentsteuergesetz.
§ 8b: wirtschaftlich 95 % außer Ansatz
5 % = 2.500 € steuerlich relevant
2.500 € × 30 % = 750 € Steuer
49.250 € bleiben in der Holding
Vereinfacht. §8b kann bei Handelsbestand, Versicherungen oder besonderen Fällen abweichen.
Was passiert mit Dividenden aus Einzelaktien?
Dividenden sind komplizierter als Kursgewinne. Bei Streubesitz unter 10 % kann die Körperschaftsteuerfreistellung nach § 8b Abs. 4 entfallen. Für die Gewerbesteuer sind zusätzlich Beteiligungsgrenzen relevant.
Das ist der Punkt, an dem viele Holding-Rechnungen falsch werden. Eine börsennotierte Aktie mit 0,001 % Beteiligung ist keine 15-Prozent-Beteiligung an einer Tochtergesellschaft. Bei Dividenden kann deshalb eine deutlich höhere Belastung entstehen als bei Veräußerungsgewinnen.
Bei Kursgewinnen ist §8b häufig stark. Bei Dividenden muss man Streubesitz und Gewerbesteuer prüfen. Das ist nicht derselbe Fall.
Was ist mit Verlusten?
Verluste aus Direktaktien sind in der Holding steuerlich oft schlechter nutzbar, weil Gewinnminderungen im Zusammenhang mit §8b-Anteilen regelmäßig nicht berücksichtigt werden.
Eine Aktie steigt von 100.000 € auf 150.000 €. Der Gewinn kann in der Holding sehr günstig behandelt werden.
Eine andere Aktie fällt von 100.000 € auf 50.000 €. Der Verlust hilft steuerlich in der Holding häufig nicht so, wie viele Anleger es aus dem Privatdepot erwarten würden.
„§8b ist kein Renditebooster. Es ist eine asymmetrische Steuerlogik: Gewinne können günstig sein, Verluste können steuerlich stumpf werden.“
Für welche Aktien ist die Holding eher prüfenswert?
Vor allem für langfristige Positionen mit erwarteten Kursgewinnen, weniger für aktives Trading mit häufiger Verlustrealisierung.
Holding eher prüfen:
- langfristige Buy-and-Hold-Einzelaktien
- Beteiligungen mit hohem erwarteten Kursgewinn
- Kapital bleibt in der Struktur
- Verlustverrechnung spielt nur geringe Rolle
Privatdepot häufig robuster:
- aktive Einzelaktienstrategie
- hohe Verlustwahrscheinlichkeit
- regelmäßige private Entnahme
- kleine Positionen ohne Strukturbezug
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Diese Inhalte ersetzen keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Finanzierungsberatung. Alle Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen. Ob eine Struktur im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Steuersatz, Gewerbesteuer-Hebesatz, Quellensteuer, Fondsart, Beteiligungshöhe, Entnahmeplanung, Kosten und persönlicher Situation ab. Stand 2025.